Kontakt
Ansprechpartner/in
Frau Bianka
Wiedemann
Diese Hausordnung regelt in der Kita „Spatzenhaus“, im Glogower Ring 42 in Eisehüttenstadt die organisatorischen Abläufe. Die pädagogischen Inhalte sind in der Konzeption der Einrichtung verankert.
1. Aufnahmebedingungen
Diese Einrichtung können alle Kinder besuchen, mit deren Eltern ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde und für die eine Kitatauglichkeit durch ärztliche Bescheinigung vorliegt.
2. Eingewöhnung
Für neuaufzunehmende Kinder wird eine Eingewöhnungsphase angeboten, die individuell mit den Eltern, der Einrichtungsleitung und der/dem jeweiligen Erzieher/in abgestimmt wird.
3. Öffnungszeiten
Die Kita ist von 06:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, bei Bedarf bis 20:00 Uhr.
4. Betriebsreduzierten Zeiten und variable Schließtage
Die betriebsreduzierten Zeiten und variable Schließtage einzulegen ist aus organisatorischen und pädagogischen Gründen notwendig. Sie werden im Kita-Ausschuss beraten, von ihm beschlossen und öffentlich durch Aushang bekannt gegeben.
Die Eltern werden darum gebeten, ihren Urlaub in dieser Zeit zu planen. Ist dies nicht möglich, wird die Betreuung der/des Kinder/s, ggf. in einer anderen kommunalen Einrichtung abgesichert.
5. Versorgung
Das Mittagessen wird durch einen externen Essenanbieter bereitgestellt. Die Getränkever-sorgung wird durch die Einrichtung angeboten. Die Frühstücks- und Vesperversorgung ist wie folgt geregelt:
-die Eltern tragen selber den Bedarf der Frühstücks- und Vesperversorgung in Listen ein, die in den jeweiligen Gaderoben aushängen.
-An-und Abmeldung erfolgt nur durch die Eltern
-die Eltern verpflichten sich, das nicht benötigte Essen (Frühstücks- und Vesperversorgung) in der Kita auch abzumelden
6. Aufnahme- und Abholung des Kindes, Fürsorge- und Aufsichtspflicht
Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht des Kindes beginnt mit der Begrüßung und endet mit der Verabschiedung bei der/dem Erzieher/in in Anwesenheit der Erziehungsberechtigten bzw. abholberechtigten Personen. Kinder dürfen nur dann die Einrichtung selbständig verlassen, wenn eine gültige schriftliche Bescheinigung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Sollte Ihr Kind durch andere Personen abgeholt werden, muss für diese eine aktuelle Vollmacht vorliegen. Diese Personen müssen sich bei der Abholung Ihres Kindes bei der/dem Erzieher/in ausweisen.
Aus Sicherheitsgründen kann auf telefonischen Anruf die Herausgabe des Kindes nicht erfolgen. Bei gemeinsamen Festen und Elternveranstaltungen mit Kindern, Personensorgeberechtig-ten und Erziehern bleibt die Fürsorge- und Aufsichtspflicht bei den Personensorgeberechtig-ten oder deren Vertreter.
7. Erreichbarkeit und Meldepflicht der Erziehungsberechtigten bei Veränderungen
Eine telefonische Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten ist dringend erforderlich. Auf Aktualität und Vollständigkeit der Kontaktdaten (Wohnanschrift, Arbeitsstelle, Hausarzt, abholberechtigte Personen, Telefonnummern) ist zu achten.
8. Leiterinnensprechstunde
Die Leitersprechstunde findet wöchentlich am Mittwoch in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr statt.
9. Krankheit, Medikamentengabe und Impfschutz
Jede Erkrankung des Kindes, insbesondere bei ansteckenden Infektionskrankheiten, sind dem/r Erzieher/in bekannt zu geben.
Bei ansteckende Infektionskrankheiten ist kein Besuch der Einrichtung möglich. Eine Wiederaufnahme nach einer infektiösen Erkrankung ist erst möglich, wenn durch ärztliche Einschätzung bestätigt wurde, dass keine Ansteckungsgefahr mehr gegeben ist. Dies gilt insbesondere bei infektiösen Krankheiten nach § 34 Abs. 1 IfSG (Cholera, Diphterie, Enteritis durch enterohämorrhagische E.coli (EHEC), virsubedingtes hämorrrhagisches Fieber, aemophilus influenzae Typ b-Meningitis, Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte), Keuchhusten, ansteckungsfähige Lungentuberkulose, Masern, Meningokokken-Infektion, Mumps, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Scabies (Krätze), Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes-Infektionen, Shigellose, Typhus abdominalis, Virushepatitis A oder E, Windpocken) und bei infektiösen Krankheiten / Ausscheider nach § 34 Abs. 2 IfSG (Vibrio cholerae O 1 und O 139, Corynebacterium diphtheriae, Toxin bildend, Salmonella Typhi, Salmonella Paratyphi, Shigella sp., enterohämorrhagischen E. coli (EHEC)). Kinder mit erhöhter Temperatur werden nicht in der Kita aufgenommen bzw. die Eltern gebeten ihr Kind abzuholen. Medikamente werden nur dann verabreicht, wenn eine Notfallmedikation des Arztes vorliegt. Wir empfehlen einen vollständigen Impfschutz bei ihrem Kind. Ab dem 01.08.2021 müssen alle Kinder den altersentsprechenden Impfschutz gegen Masern vorweisen, sonst ist eine Aufnahme in unsere Kita nicht möglich.
10. Unfall- und Versicherungsschutz
Zum Unfall- und Versicherungsschutz beachten Sie bitte die Hinweise aus dem Informationsblatt zum Betreuungsvertrag gültig ab 01. Oktober 2015.
Zur Unfallverhütung wird das Tragen von Schmuck in der Einrichtung den Kindern nicht empfohlen.
11. Rauchverbot, Einnahme von Genussmittel, Drogenkonsum
Es besteht in der Einrichtung und auf dem gesamten Gelände ein striktes Rauchverbot. Unter Alkoholeinfluss stehende Eltern und abholberechtigten Personen wird die Herausgabe des Kindes verweigert. Umgehend wird ein anderer Erziehungsberechtigter informiert bzw. im Notfall der Kinder- und Jugendnotdienst (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk, Maxim-Gorki-Str. 25 a, Tel.: 41 89 14) in Eisenhüttenstadt eingeschalten. Gleiches gilt bei Verdacht auf Drogenmissbrauch.
12. Telefonieren, Fotografieren und Filmen, Umgang mit social medias
Beim Betreten der Einrichtung ist das Handy nur im Notfall zu benutzen. Zum Schutz der uns anvertrauten Kinder ist das private Fotografieren und Filmen in der Einrichtung und auf dem Gelände der Einrichtung eingeschränkt. Die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Fotos oder Filmen bildet der § 22 Satz 1 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG). Das Veröffentlichen von Fotos oder Filmen unbeteiligter Dritter bedarf der Einwilligung der/ des Abgebildeten bzw. seiner Erziehungsberechtigten. Dies gilt insbesondere für die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken, im Internet bzw. die Weitergabe an Pressestellen.
13. Datenschutz
Alle Informationen von Ihnen unterliegen dem Datenschutz und werden vertraulich behandelt. Eine Ausnahme bilden hierbei die Meldung an das Gesundheitsamt bei Häufung von ansteckenden Infektionskrankheiten und der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII.
14. Ordnung und Sauberkeit
Alle Mitarbeiter/innen, Erziehungsberechtigten und Besucher der Einrichtung sind zum Schutz der Kinder angehalten, die Eingangstür verschlossen zu halten. Die Gartentore sind zusätzlich mit Riegel zu schließen. Jede/r Besucher/in des Hauses verhält sich während des Aufenthaltes so, dass sie/er sich selbst und anderen keinen Schaden zufügt. Sie sind verpflichtet, die Ordnung und Sauberkeit auf dem Gelände und in der Einrichtung zu erhalten. Das Mitführen von Haustieren ist im Haus und auf dem Gelände der Einrichtung nicht gestattet.
15. Hausrecht
Die Einrichtungsleitung hat das Hausrecht und ist befugt Personen, die sich nicht entsprechend dieser Hausordnung verhalten, des Hauses zu verweisen. Gleiches gilt für Personen, die sich unbefugt im Haus aufhalten.
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Die Stadt Eisenhüttenstadt vertretend durch die Leitung Bianka Wiedemann
Ansprechpartner/in
Frau Bianka
Wiedemann
Telefon: 03364 61095
E-Mail:
Montags bis Freitags
6 Uhr bis 18 Uhr
Bei Bedarf
bis 20 Uhr mit Vollverpflegung
Betreuung erfolgt in altershomogenen Gruppen