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Richtlinien vom RKI

Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34

Infektionsschutzgesetz

In Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas kommen Säuglinge, Kinder und Jugendliche täglich miteinander und mit dem betreuenden Personal in engen Kontakt. Enge Kontakte begünstigen die Übertragung von Krankheitserregern. Außerdem verursachen bestimmte Krankheiten bei Kindern teilweise besonders schwere Krankheitsverläufe. Daher sieht das Infektionsschutzgesetz (IfSG) besondere Regelungen für die in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder und betreuenden Erwachsenen vor.

Das Robert Koch-Institut (RKI) erstellt auf der Grundlage des § 4 IfSG Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen. Zielgruppen dieser Empfehlungen sind in erster Linie der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) und die medizinische Fachöffentlichkeit. Die Auswahl der Krankheiten und Erreger für dieses Dokument erfolgte auf Basis des § 34 Abs. 1 bis 3 IfSG. Das Dokument wurde mit den jeweils zuständigen Fachexperten und Fachexpertinnen am RKI und in den Nationalen Referenzzentren und Konsiliarlaboren erarbeitet und durch Vertreter ausgewählter Gesundheitsämter, die in der ÖGD-Feedbackgruppe vertreten sind, und zuständiger Landesbehörden kommentiert. Der Fokus liegt hierbei auf den Aspekten der Wiederzulassung. Ausführlichere Informationen zu den einzelnen Infektionskrankheiten finden sich in anderen RKI-Publikationen, z.B. den RKI-Ratgebern (www.rki.de/ratgeber).

Empfehlungen

Weitere Informationen

Stand: 13.01.2020


Belehrung für Eltern und Sorgeberechtigte

 

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_eltern_deutsch.pdf?__blob=publicationFile

 

Bundesland spezifische Meldepflichten

 

http://bravors.brandenburg.de/verordnungen/infkrankmv_2016

 

 

Bundesweite Meldepflichten

 

http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__6.html

 

http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__7.html

 

 

Gesundheitsamt Eisenhüttenstadt

 

https://www.landkreis-oder-spree.de/Bildung-Soziales/Jugend-Familie/Kindertagesbetreuung/

Kontakt

Ansprechpartner/in
Frau Bianka

Wiedemann

 

Erreichbarkeiten

Telefon: 03364 61095

E-Mail:

Öffnungszeiten

Montags bis Freitags
6 Uhr bis 18 Uhr
Bei Bedarf
bis 20 Uhr mit Vollverpflegung

Betreuung erfolgt in altershomogenen Gruppen

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